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BVerwG, 10.02.1992 - 4 B 29.92 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtssache mit grundsätzlicher Bedeutung - Pflicht des Gerichts zum Nachgehen einer nicht entscheidungserheblichen Frage
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 09.04.1991 - 6 K 364/90
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.1991 - 8 S 1605/91
- BVerwG, 10.02.1992 - 4 B 29.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 10.02.1992 - 4 B 29.92
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann, wenn eine Rechtsfrage des revisiblen Rechts bezeichnet wird, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem künftigen Revisionsverfahren mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus geklärt werden könnte (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 10.02.1992 - 4 B 29.92
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann, wenn eine Rechtsfrage des revisiblen Rechts bezeichnet wird, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem künftigen Revisionsverfahren mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus geklärt werden könnte (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).